36. Orchesterwerkstatt Halberstadt
- Ablauf der Werkstatt
- Richtlinien für eingereichte Kompositionen
- Jury und Dozent:innen
- Teilnahmebedingungen
- Bewerbung
- „Ich komponiere“ Kompositionswettbewerb
Die Orchesterwerkstatt Halberstadt bringt junge Nachwuchskomponist:innen aus ganz Deutschland und dem europäischen Ausland in Halberstadt zusammen. Unter Anleitung renommierter Dozent:innen und in Zusammenarbeit mit dem Orchester Harzer Sinfoniker des Harztheaters proben die Teilnehmenden ihre Kompositionen unter Bedingungen des professionellen Musikbetriebs.
Im Rahmen des Abschlusskonzerts der Werkstatt werden die Kompositionen von den Harzer Sinfonikern unter Leitung von MD Johannes Rieger uraufgeführt.
Die 36. Orchesterwerkstatt findet vom 04.-07. Mai 2025 statt.
Ablauf der Werkstatt
Bewerben können sich Komponist:innen, die nach dem 31.12.1997 geboren sind. Die Teilnahme steht auch Studierenden an Musikhochschulen offen.
Auf Grundlage der eingereichten Kompositionen wählt die Jury bis zu sieben Werke aus, die während der Orchesterwerkstatt geprobt und aufgeführt werden. Dem Orchester bleibt die Möglichkeit vorbehalten, Werke im Abschlusskonzert nur teilweise zur Uraufführung zu bringen.
Zwischen den Orchesterproben finden Seminare statt, im Rahmen derer sich die Teilnehmenden unter Anleitung der Dozent:innen gemeinsam aus einer theoretischen Perspektive mit den eingereichten Werken aller Anwesenden beschäftigen.
Passive Teilnahme: Bewerber:innen, deren Werke nicht ausgewählt werden, sind herzlich eingeladen, die Orchesterproben zu verfolgen und an den Seminaren im Rahmen der Orchesterwerkstatt teilzunehmen. Ihre Kompositionen werden durch das Orchester jedoch weder geprobt, noch aufgeführt. Auch für Komponist:innen, die keine Werke einreichen, besteht die Möglichkeit, an den Werkstatttagen teilzunehmen.
Das Abschlusskonzert findet am Mittwoch, 07. Mai 2025 um 10.30 Uhr, im Großen Haus des Harztheaters Halberstadt statt. Alle Uraufführungen werden aufgezeichnet. Die Teilnehmer erhalten einen Konzertmitschnitt.
Richtlinien für eingereichte Kompositionen
Die Komposition darf die Dauer von 8 Minuten nicht überschreiten.
Die technischen und musikalischen Anforderungen der Komposition müssen so gestaltet sein, dass eine Erarbeitung bis zur Aufführungsreife durch die Harzer Sinfoniker mit maximal drei Proben gewährleistet werden kann.
Die eingereichten Kompositionen dürfen außerdem die folgende Besetzung nicht überschreiten:
- 2 Flöten (2. auch Piccolo)
- 2 Oboen (2. auch Englischhorn)
- 2 Klarinetten (2. auch Bassklarinette) 2 Fagotte (2. Kontrafagott)
- 3 Hörner
- 2 Trompeten
- 3 Posaunen
- 1 Tuba
- 1 Pauker (auch Schlagzeug)
- 1 Schlagzeuger
Zur Verfügung stehendes Schlagwerk: Bongos, Glocken, Glockenspiel, Gong, große Trommel, Gurke, Holzblocks, Kastagnetten, Klappe, Maracas, Ratsche, TamTam, Tambourin, Triangel, Tempelblocks, Vibraphon, Vibraslap, Becken, Xylophon, Kleine Trommel, Becken, 1 Kontrabassbogen.
- Streicher: 6 Vl.1, 4 Vl.2, 3 Va., 3 Vc., 2 Kb.
Kompositionen, die den angegebenen Richtlinien nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
Jury und Dozent:innen
Johannes Rieger, Intendant und Musikdirektor: Werkstattleiter
Annette Schlünz, Conservatoire Strasbourg: Jurorin und Dozentin
Prof. Martin Christoph Redel, HfM Detmold: Juror und Dozent
Teilnahmebedingungen
Die Gebühr für die Teilnahme an der Orchesterwerkstatt beträgt 125€.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, dem Landesmusikrat Sachsen-Anhalt bis zum 01. April 2025 das Notenmaterial für alle Orchestermusiker:innen sowie eine Dirigierpartitur in gedruckter Form bereitzustellen.
Passive Teilnahme: Die Teilnahmegebühr für Komponist:innen, deren Werk nicht zur Aufführung kommt oder die kein Werk eingereicht haben, beträgt 100€.
Für die Arbeit in den Seminaren stellen alle Teilnehmenden bei der offiziellen Begrüßung im Harztheater die Dirigierpartitur ihres Werkes in gedruckter Form und mindestens in 5-facher Ausführung bereit.
Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V. übernimmt die Kosten für Übernachtung und Verpflegung (ab 04. Mai, Abendessen). Reisekosten werden nicht erstattet.
Mit der Teilnahme erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis zu Aufnahme und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie der Aufzeichnung auf Ton- und Bildträger inklusive deren Verwertung. Entstehende Rechte werden mit der Anmeldung auf den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V. übertragen. Autorenrechte bleiben davon unberührt. Werke, die bereits uraufgeführt oder bei einem anderen Wettbewerb ausgezeichnet wurden, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Verlagsgebundene Werke können leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Die vollständigen Wettbewerbsunterlagen sind bis zum 15.02.2025 einzureichen und beinhalten:
- die Dirigierpartitur im pdf-Format,
- den komplette Stimmensatz für Holz-, Blech- und Streichinstrumente sowie die Stimmen für Pauke und Schlagzeug im pdf-Format,
- eine selbstverfasste und prägnante Werkeinführung,
- eine Kurzvita mit Foto,
- bei Minderjährigen: eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.
Für die formale Aufbereitung des Notenmaterials gelten die Mindestanforderungen für Orchestermaterial:
Bewerbungen weden per Mail an orchesterwerkstatt@lmr-san.de gerichtet.
Kompositionswettbewerb Halberstadt
Die Orchesterwerkstatt Halberstadt hat die Möglichkeit, verschiedene Förderpreise an vielversprechende Nachwuchskomponist:innen zu vergeben, um deren persönliche und künstlerische Entwicklung nachhaltig zu fördern. Dazu können folgende Förderpreise vergeben werden:
- Andreas-Werkmeister-Preis der Stadt Halberstadt: 500 Euro
- Preis der Deutschen Orchesterstiftung: 500 Euro
- Preis des Festivals „IMPULS“ für Neue Musik in Sachsen-Anhalt: Teilnahme IMPULS Campus im Sommer 2024 in der Künstlerstadt Kalbe (mehr Informationen unter www.impulsfestival.de)
- Preis des Kuratoriums Stadtkultur: Kompositionsauftrag der Harzer Sinfoniker und 1.000 Euro
Voraussetzung für die Vergabe eines Förderpreises ist die aktive Teilnahme an der Orchesterwerkstatt Halberstadt. Die Förderpreise werden durch den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt auf Empfehlung der Dozent:innen vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Preisträger:innen vorhergehender Jahrgänge der Orchesterwerkstatt kann der Ihnen jeweils zugesprochene Förderpreis nicht erneut zuerkannt werden.